Dienstag, 23. November 2010

Erwerbsminderungsrente von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung


Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente haben Versicherte der Deutschen Renten-
versicherung ( vormals : BfA oder LVA ), deren Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden nach den Festellungen des gesetzlichen Rentenversicherers beträgt. 


Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden beträgt. Hinzu kommen noch weitere Voraussetzungen, auf die hier wegen der Kürze nicht weiter eingegangen werden kann.
Ganz wichtig ist es, dass Fristen beachtet werden.



Sinnvoll ist es, wenn man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen Orthopädie, Neurologie / Psychiatrie, Schmerztherapie, Innerer Medizin oder HNO aufsucht. Hierbei sollte die ärztliche Dokumentation den sozialgerichtlichen Kriterien entsprechen. Folgende Erkrankungen sind relativ häufig ( Auswahl ) : bösartige Krebserkrankungen, Rheuma, psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen, Schmerzerkrankungen ( somatoforme Schmerzstörung, Fibromyalgie ), schwere orthopädische Leiden, schwere Herzleiden und
andere internistische Leiden.

Es müssen Erkrankungen und Behinderungen sein, die zu einer deutlichen Minderbelastbarkeit führen.


Folgende Verfahrenstufen sind möglich :

- Antragsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Sozialgerichtsverfahren
- Berufung zum Landessozialgericht



Da es um viel Geld geht und die Rentenversicherer aus Kostengründen Renten oft ablehnen, ist es sinnvoll auch hier möglichst früh zum spezialisierten Rechtsberater zu gehen. Eine Rechtschutzversicherung zahlt in der Regel erst ab Klage. Es ist aber sinnvoll, bereits im Antragsverfahren oder im Widerspruchsverfahren einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Er kann Ihnen bereits bei der Sichtung der Arztunterlagen Aussagen zu den Erfolgsaussichten machen, Ihnen Ärzte empfehlen und Ihnen auch sagen, wie die ärztlichen Unterlagen zu werten sind, welche Bereiche noch abgedeckt werden müssen u.s.w. . Die Rentenversicherung bzw.
die Sozialgerichte schicken die Versicherten zu Gutachtern. Auch hierbei ist es sinnvoll
vorher rechtlichen Rat einzuholen, da die Untersuchungen für Betroffene oft nicht einfach sind
und im Vorfeld oft viele Fragen bestehen.


Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
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